Garantiebedingungen:
Die Garantiezeit für Magma-Flächenheizkörper aus unserer Produktion, beträgt 10 Jahre. Für Regler und andere Zubehörteile beträgt die Garantiezeit 2 Jahre. Die Garantie beginnt mit der Übergabe der Geräte. Während der Garantiezeit beheben wir kostenlos alle Funktionsmängel, soweit diese nachweislich und zweifelsfrei auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Es bleibt Magma überlassen, im Falle einer berechtigten Reklamation, die defekten Geräte auszutauschen oder zu reparieren. Eine Haftung für Folgeschäden wird nicht übernommen. Transport-, Verpackungs- und evtl. Versicherungskosten, sowie Beschädigungen durch höhere Gewalt gehen zu Lasten des Käufers. Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und betriebsbedingte, die Funktion der Geräte nicht beeinflußbaren, Veränderungen verursacht wurden. Durch Reparatur, Teile- oder Geräteersatz wird die ursprüngliche Garantiezeit nicht verlängert. Diese Garantie gilt in der gesamten Europäischen Union. Als Garantienachweis gilt das im Typenschild integrierte Gütesiegel, welches deshalb nicht entfernt werden darf.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach BGB bleiben von unserer Garantie unberührt.